Stiften durch letztwillige Verfügung
Auch durch Testament oder Erbvertrag können Sie zustiften oder eine eigene Unterstiftung - auch als Familien- oder Unternehmensstiftung - errichten.
Dies kann auch in der Form geschehen, dass bereits zu Ihren Lebzeiten zunächst nur ein geringerer Teil Ihres Vermögens in eine Stiftung eingebracht wird und im Todesfall der gesamte Nachlass oder ein Teil desselben dieser Treuhandstiftung zukommt.
Auch hier gelten besondere Steuervergünstigungen.
Keine Traumvorstellung oder Illusion:
Frau Z.R. aus K. realisierte diese Idee der „letztwiligen Verfügung“ bereits.
Ihr liegen die Blinden in Bangladesch besonders am Herzen. So beglückt sie – und das bereits seit 5 Jahren – die Gewissheit: Wenn sie einmal ihre Augen für immer schließen muss, werden sich die Augen vieler Blinden für immer öffnen – für das Licht und für ein neues Leben.
Und das dank ihrer eigenen Stiftung in der Treuhand der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung - die sie testamentarisch errichtet hat.
